Aufstockung der Architektenkammer RP


Projekttyp
Wettbewerbe

Ort
Mainz

Auftraggeber
Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Entwurf
Hille Tesch Architekten+Stadtplaner, Ingelheim / TRAGRAUM Ingenieure, Nürnberg

Auszeichnungen
2. Preis Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb 2020

Bauzeit
2020

Leistungsumfang
Entwicklung eines Tragwerkkonzeptes, Vordimensionierung

Bearbeitung
Projekt ausgeführt als Tragraum

Das Tragwerk des Wettbewerbsbeitrags zum Interdisziplinären Realisierungswettbewerb »Aufstockung Landesgeschäftsstelle, Architektenkammer Rheinland-Pfalz« in Mainz ist als leichte Stahl-Holz-Konstruktion konzipiert, die die Erweiterung stützenfrei mit einem Trägerrost überspannt. Vor der raumabschließenden Fassade ist als Sicht- und Sonnenschutz eine feststehende Textilmembrankonstruktion angeordnet, die über an den Attiken und Fassadenstützen angeschlossene Kragträger gehalten wird. Die Eindeckung ist mit oberflächenfertigen Furniersperrholzplatten und Oberlichtern vorgesehen. Der Bodenaufbau der Erweiterung erfolgt mit leichtem Trockenestrich, so dass die Bestandsdecke, die bisher die Dachbegrünung getragen hat, die neue Nutzung ohne zusätzliche Verstärkungen tragen kann. Das klar strukturierte und leichte Tragwerk und der hohe Vorfertigungsgrad bieten sowohl eine robuste wie auch wirtschaftliche Bauweise mit minimierter Bauzeit.

 

Die Jury hob in ihrer Beurteilung die Idee „…eines textilumspannten, transluzenten Pavillons“ hervor, „der in durch zwei gegeneinander versetzte Fassadenschichten differenziert wird“. Hierdurch setze sich die Aufstockung als gestalterisch sehr eigenständiger, gleichsam abstrakter und immateriell wirkender Körper von der bestehenden Bebauung ab. Im Inneren ermöglichten das konstruktive System und auch die flexible Struktur des Grundrisses verschiedene Raumkonfigurationen. Die inneren Raumatmosphären wirkten offen und großzügig; die Arbeitsbereiche seien flexibel nutzbar. Der durchgängige Bodenbelag mit geschliffenem Estrich beeinflusse das Deckengewicht positiv. (Auszug Pressemeldung 08/2020 der AKRP vom 02.10.2020)