Im Zuge des Umbaus eines Supermarktes zu einem Filmatelier wurde auf einer bestehenden Stahlkonstruktion eine verglaste Lounge errichtet. Die raumhohe Verglasung ist absturzsichernd, ein Geländer oder vergleichbares Bauteil wird nicht angeordnet. Am Fußpunkt wird die Verglasung mittels Klemmprofilen, die an der bauseits vorhandenen Konstruktion befestigt werden, horizontal und vertikal gehalten. Der Kopfpunkt wird nur horizontal gehalten, so dass die Eigenlasten des abschliessenden Stahlprofils nicht über die Verglasung abgetragen werden. An der Innenseite der Ganzglasecke erfolgt der Abtrag der Vertikallast über einen Stahlwinkel.
LP 1-6 gem. §64 HOAI 2002, Stichprobenartige Bauüberwachung, weitere besondere Leistungen